Wissen · Bühnenrecht

Was ist ein Theaterverlag?

Kurz gesagt: Ein Theaterverlag — oft auch Bühnenverlag genannt — ist der Partner zwischen Autorinnen und Autoren und den Bühnen, die ihre Stücke spielen möchten. Er kümmert sich um Rechte, Texte und den Weg zur Aufführung.

Definition

Ein Theaterverlag vertritt dramatische Werke für die Bühne. Anders als ein Buchverlag steht nicht das Lesebuch im Mittelpunkt, sondern die öffentliche Aufführung: Wer ein Stück spielen will, braucht in der Regel die Erlaubnis der Rechteinhaber — und genau dafür ist der Theaterverlag da.

Typische Kundinnen und Kunden sind professionelle Theater, aber auch Amateurtheater, Schul- und Jugendbühnen sowie Seniorenensembles. Der Verlag kennt sein Repertoire, die Spielbarkeit der Stücke und die Bedingungen für die Nutzung.

Was macht ein Theaterverlag?

Zu den zentralen Aufgaben gehören:

Warum Amateurtheater Theaterverlage brauchen

Auch Laienbühnen führen urheberrechtlich geschützte Stücke auf. Ohne entsprechende Erlaubnis sind öffentliche Aufführungen in der Regel nicht erlaubt — unabhängig davon, ob Eintritt verlangt wird. Der Theaterverlag macht den Weg rechtssicher: Stück finden, lesen, anfragen, Vertrag schließen, spielen.

Für viele Gruppen ist außerdem wichtig, dass die Texte spielbar sind: klare Sprache, flexible Besetzung, überschaubare Bühnenbilder — genau darauf spezialisieren sich Verlage fürs Amateurtheater.

Vom Stück zur Aufführung — der typische Ablauf

  1. Stück finden — Im Repertoire nach Genre, Dauer, Besetzung oder Autorin/Autor suchen.
  2. Lesen — Die Leseprobe (50 % des Inhalts) laden Sie direkt herunter (PDF oder Word); das komplette Ansichtsexemplar können Sie über die Merkliste unverbindlich anfordern.
  3. Anfragen — Über Merkliste oder Kontakt klären, was Sie brauchen: Ansichtsexemplar, Rollensatz oder Beratung — oder rufen Sie uns unter 07933 / 20093 an oder senden Sie uns ein Fax unter 07933 / 20094.
  4. Vertrag — Vor der Premiere wird ein Aufführungsvertrag geschlossen (Termine, Zahl der Vorstellungen, Bedingungen).
  5. Spielen & abrechnen — Stück aufführen, danach Aufführungsgebühren laut Vertrag abführen.

Wichtige Begriffe

Aufführungsrecht / Aufführungsvertrag
Die Erlaubnis, ein Stück öffentlich zu spielen. Sie wird schriftlich im Aufführungsvertrag festgehalten.
Aufführungsgebühr (Tantieme)
Entgelt für die Nutzung des Werks — ein bestimmter Prozentsatz der Eintrittseinnahmen oder eine Pauschale, mindestens ein festgelegter Betrag je Vorstellung.
Leseprobe / Ansichtsexemplar
Text zum Kennenlernen vor der Entscheidung. Die Leseprobe ist ein kostenloser Download mit 50 % des Inhalts (PDF oder Word), ohne Anmeldung. Das Ansichtsexemplar zeigt das komplette Stück zur Prüfung — vier Wochen unverbindlich über die Merkliste anforderbar.
Selbstkopie
Sie erhalten das komplette Stück und fertigen die Rollen selbst an.
Komplettrollensatz
Fertig gedruckte Hefte für alle Rollen plus Regie-Exemplar.

Was ist erlaubt — und was nicht?

Erlaubt ist die öffentliche Aufführung eines geschützten Stücks nur mit Vertrag und nach den Bedingungen des Verlags. Dazu gehört auch, das vorgesehene Textmaterial zu nutzen und die Aufführungsgebühren zu zahlen.

Nicht erlaubt sind unter anderem: Aufführen ohne Genehmigung, unkontrolliertes Kopieren oder Weitergeben der Rollenhefte außerhalb der vereinbarten Nutzung sowie das „einfach aus dem Netz ziehen“ und Proben starten. Verstöße gegen das Urheberrecht können zivil- und strafrechtlich relevant sein.

Ob Eintritt verlangt wird oder die Vorstellung dem guten Zweck dient, ändert an der Erlaubnispflicht nichts: Auch dann brauchen Sie einen Vertrag.

Autoren und Manuskripte

Theaterverlage nehmen auch neue Stücke an. Wer schreiben möchte, reicht ein Manuskript ein; der Verlag prüft Spielbarkeit. Beim Theaterverlag Arno Boas gilt: ausschließlich als PDF per E-Mail, Prüfung bis zu acht Wochen — Details stehen auf der Autorenseite unter „Manuskript“.

Beispiel: Theaterverlag Arno Boas

Der Theaterverlag Arno Boas ist seit 1997 ein Bühnenverlag für das Amateurtheater. Im Programm liegen über 250 Stücke — von der Komödie über den Krimi bis zum Märchen und Drama. Die Werke sind in verständlicher Umgangssprache verfasst und lassen sich leicht in jeden Dialekt übertragen oder auf Hochdeutsch spielen.

Ensembles können Stücke filtern, merken und anfragen; zu jedem Stück gibt es eine Leseprobe (50 % des Inhalts) zum direkten Download. Preise und Bedingungen sind transparent dokumentiert.

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Häufige Fragen

Rechte, Kosten & Einreichung

Brauche ich einen Aufführungsvertrag?

Ja. Vor der ersten Aufführung eines urheberrechtlich geschützten Stücks wird ein Aufführungsvertrag geschlossen. Aufführungen ohne Vertrag sind nicht gestattet — auch bei Wohltätigkeit oder ohne Eintritt.

Was kostet die Aufführung?

Bei abendfüllenden Stücken des Theaterverlags Arno Boas beträgt die Aufführungsgebühr 10 % der Eintrittseinnahmen, mindestens 50 € je Aufführung (zzgl. 7 % MwSt); dazu kommen ggf. Kosten für den Rollensatz. Einakter, Kurzstücke und Sketche werden pauschal abgerechnet. Alle Details stehen unter Preise & Bedingungen.

Wie reiche ich als Autorin oder Autor ein Manuskript ein?

Beim Theaterverlag Arno Boas ausschließlich als PDF per E-Mail. Format, Fristen und Aufnahmebedingungen stehen auf der Autorenseite unter „Manuskript“.

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